Änderung der Absonderungsverordnung in Rheinland-Pfalz

Änderung der Absonderungsverordnung in Rheinland-Pfalz

Liebe Eltern,

sicher haben Sie bereits in den Medien die Änderungen zur Absonderungsverordnung in Rheinland-Pfalz zur Kenntnis genommen. Diese haben auch Auswirkungen auf die Schule, über die neuen Regelungen informiere ich Sie hiermit in kompakter Form:

– Bei einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht die Pflicht, für mindestens 5 Tage eine FFP2-Maske außerhalb der Wohnung zu tragen. Die Maskenpflicht kann dann beendet werden, wenn für mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht. Spätestens nach 10 Tagen endet die Maskenpflicht.

– Generell gilt weiterhin: Wer krank ist, sich krank fühlt, bleibt zu Hause. **Sollte Ihr Kind mit Symptomen erkrankt sein (unabhängig, welcher Krankheitserreger vorliegt), soll die Schule weiterhin nicht besucht werden.**

– Sollte eine **symptomlose Infektion** vorliegen, gilt die Schulbesuchspflicht unter der Beachtung der Maskenpflicht.

– Sie sind zwar nicht mehr dazu verpflichtet uns über eine Infektion zu informieren, wir bitten Sie dennoch höflich, dies weiterhin zu tun.

– Die allgemeinen Hygieneregeln (Lüften, Händewaschen, freiwilliges Tragen der Maske,…) gelten weiterhin.

Unter https://corona.rlp.de/de/themen/schulen-kitas/ können Sie sich jederzeit über aktuelle Veränderungen und Regelungen informieren.

Wir wünschen Ihnen alle ein schönes Wochenende!

Herzliche Grüße

Ihre Schulleitung